DDG am 14. Mai 2024 in Kraft getreten. Was sich ändert. Quelle:pixabay.com

DDG am 14. Mai 2024 in Kraft getreten. Was sich ändert.

Das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten. Es löst das Telemediengesetz (TMG) ab und benennt das TTDSG um. Was für Webseitenbetreiber jetzt zu tun ist.

Das Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) löst das Telemediengesetz (TMG) ab. Auch wenn sich inhaltlich nichts ändert, hat dies Auswirkungen auf die Bezeichnung der richtigen Rechtsgrundlage in Impressum und Datenschutzerklärung. Es ist nötig, diese anzupassen.

 

Auch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wird umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Auch hier handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung. Wir empfehlen auch hier die Anpassung der Bezeichnungen der Rechtsgrundlage.

 

Hinweis: Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) setzt die Bundesregierung das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) um, das ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten gilt. Der Digital Services Act (DSA, Gesetz über digitale Dienste) ist am 22. 11.2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 17.02.2024 in der gesamten EU.

Mit dem DSA schreibt die EU ihren Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln für Onlinedienste wie soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder Onlinemarktplätze vor. Ziel ist es, EU-weit ein „transparentes und sicheres“ Onlineumfeld zu schaffen.

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Quelle: eRecht24

Quelle: Haufe.de

Quelle: DDG B.M.d.J.

Quelle: TDDDG B.M.d.J.