Neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Quelle:pixabay.com

Neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Was sich 2018 im Datenschutz ändert. Und warum das für Sie wichtig ist.

Datenschutz ist für alle Unternehmer wie Shopbetreiber und Dienstleister bereits heute ein wichtiges Thema. Kundenbestellungen, E-Mail Kampagnen oder Nutzertracking: überall spielt der Datenschutz eine Rolle.
2018 kommen auf alle Unternehmen weitreichende Änderungen zu: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland. Diese stellt viele Grundsätze des Datenschutzrechts nach dem alten BDSG auf den Kopf. Vor allem die hohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro und viele offene Fragen bereiten vielen Unternehmen Kopfschmerzen.

Was ist das Ziel der DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU, da bisher überall verschiedene Datenschutzgesetze und damit unterschiedliche Standards gelten. Unternehmer können also zukünftig darauf vertrauen, dass innerhalb der EU ein (überwiegend) einheitliches Datenschutzrecht gilt.

Was hat das mit meinem Unternehmer zu tun?

Die DSGVO gilt und betrifft jedes Unternehmen, das im Internet aktiv und in der EU ansässig ist: Nutzer-Tracking, Kundendaten, Newsletter oder Werbemails, Werbung auf Facebook, die eigene Datenschutzerklärung, vieles ändert sich durch die Neuregelungen.

Müssen Webseitenbetreiber ihre Datenschutzerklärungen anpassen?

JA! Wir empfehlen dringend die Datenschutzerklärung bis spätestens 25. Mai 2018 DSGVO-konform anzupassen! Ansonsten können Abmahnungen drohen!

Sollten Sie Fragen haben, so kontaktieren Sie uns wie gewohnt. Gerne helfen wir Ihnen weiter und erstellen Ihnen eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung.

 

Quellen:
DSGVO-Gesetz
EU-DSGVO